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Herzsportgruppe

Was ist Herzsport?

Herzsport heißt offiziell „Rehabilitationssport in Herzgruppen“ und findet, wie der Name schon sagt, in Gruppen statt. Es sind gymnastische Bewegungsübungen, die speziell für Patienten mit koronaren Erkrankungen zusammengestellt wurden. Sie werden von ausgebildeten und zertifizierten Übungsleiterinnen und -leitern bei ständiger Anwesenheit eines Arztes durchgeführt.

Die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport besagt: “ Das gemeinsame Üben in festen Gruppen ist Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken.“ Aus diesem Grund sind unter anderem auch Übungen an Geräten, wie Laufband, Rudergerät, Hantelbank oder Crosstrainer u.ä. vom Rehasport ausgeschlossen, denn sie unterstützen nicht den Gruppeneffekt und sind einseitig nur auf Muskelaufbau und Ausdauersteigerung ausgelegt.

Wer kann und wer sollte mitmachen?

Herzsport wird vom Arzt verordnet, wenn er dies auf Grund der Krankengeschichte für medizinisch sinnvoll und notwendig erachtet. Das ist im Allgemeinen nach überstandenen Herzoperationen, Infarkten, Herzrhythmusstörungen etc. der Fall. Voraussetzung ist dabei unter Anderem eine Mindestbelastbarkeit von 50 Watt Ergometerleistung.

Die Verordnung des Arztes (Formular 56) muss von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden, als Erstverordnung gilt sie für 90 Übungseinheiten, bzw. 24 Monate. Verordnungen von der Rentenversicherung gelten für 6 Monate, bis dann wieder die eigene Krankenkasse zuständig ist.

Privatversicherte sollten sich vor Aufnahme der Rehasportübungen mit ihrer Kasse in Verbindung setzen, um die Übernahme der Kosten zu regeln. Sie erhalten am Jahresende eine Rechnung über die teilgenommenen Übungsstunden. Begleitpersonen von Patienten können ebenfalls teilnehmen, diese müssen dann aber aus versícherungstechnischen Gründen Vereinsmitglied werden (zur Zeit 20€ pro Quartal).

Sollten noch medizinische Fragen bestehen, bitte unseren Arzt Dr. Frieder Großkraumbach, Tel. 05241 28416 kontaktieren.

Wie laufen die Übungen  ab?

Die Übungsstunden finden in der Turnhalle, bei gutem Wetter auch draußen auf dem Rasen statt. Jede Gruppe hat bis zu 20 Teilnehmer. Nach der Aufwärmrunde werden verschiedene immer wechselnde Übungen im Gehen, Stehen und/oder auf der Matte liegend durchgeführt. Unterschiedlichste Geräte wie Bälle, Stäbe, Reifen Bänder etc. werden eingesetzt. Dehn-, Koordinations- und Gleichgewichtsübungen gehören ebenfalls ins Programm. Zwischendurch wird mehrmals der Pulswert dokumentiert. Ein Arzt ist ständig anwesend und kann bei Bedarf zu Rate gezogen werden.

Wann und wo?

Alle Übungsstunden finden 1x wöchentlich statt in der Turnhalle des Reinhard-Mohn-Kollegs an der Wiesenstraße, siehe Plan.

Montag 15.00 – 16.15 Uhr
Dienstag 15.00 – 16.15 Uhr
Dienstag 16.30 – 17.45 Uhr
Dienstag 18.00 – 19.15 Uhr
Dienstag 19.30 – 20.45 Uhr

Während der Schulferien ist die Turnhalle geschlossen, dann finden keine Übungsstunden statt.

Wie kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung kann dienstags von ca.16.00 – 18.00 Uhr in der Sporthalle des Reinhard-Mohn-Kollegs erfolgen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Die von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung für den Reha-Sport in Herzgruppen (Formular 56) oder die Verordnung von der Rentenversicherung (Formular G850).
  2. Unterlagen über medizinische Daten wie die Belastbarkeit laut EKG, Leistung in Watt/kg, die vom Arzt verordneten Medikamente  etc.
  3. Persönliche Daten wie Anschrift, Telefonnummer, eventuell E-Mail-Adresse
  4. Passbild

Da die Anzahl der Teilnehmer in den Gruppen beschränkt ist, kann es sein, dass zu der gewünschten Zeit kein Platz in der Gruppe frei ist. Es muss dann eine andere Gruppe gewählt werden.

Wie lange, wie oft, welche Kosten?

Die Erstverordnung der Krankenkasse umfasst 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten. Diese Anzahl kann in den 2 Jahren nicht erreicht werden, da wegen der Schulferien nur an maximal 36 bis 40 Tagen die Übungsstunden stattfinden können. Die Verordnung der Rentenversicherer gilt für 6 Monate ab Beginn der Übungen. Diese müssen aber spätestens 3 Monate nach Ausstellen dieser Verordnung begonnen haben. Im Anschluss daran wird von den Krankenkassen eine Folgeverordnung über 90 ÜE  ausgestellt.

Nach Ablauf dieser Verordnungen können von den Krankenkassen weitere Verordnungen genehmigt werden, wenn vom Arzt entsprechend als notwendig bescheinigt. Diese gelten dann im Allgemeinen für 12 Monate oder 45 ÜE.

Bei Vorliegen einer Verordnung ist die Teilnahme für den Patienten kostenfrei, die Abrechnung wird mit den Kassen direkt abgerechnet.

Falls eine Krankenkasse ein weitere Verordnung ablehnt, ist eine Teilnahme aber weiter möglich, entweder als Selbstzahler ( zur Zeit 8,-€ / teilgenommener Übungsstunde) oder durch Eintritt in den Verein (20,-€ / Quartal)