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Gefäßsportgruppe

Was ist Gefäßsport?

Gefäßsport ist Rehabilitationssport in Gruppen für Patienten mit arteriellen Gefäßerkrankungen. (PAVK = periphere arterielle Verschluss-Krankheit). Man nennt diese auch die Schaufensterkrankheit, weil Betroffene nach nur kurzer Gehzeit so starke Schmerzen in den Beinen spüren, dass sie öfter stehen bleiben müssen. Ziel dieses Sportes ist es, die Durchblutung zu verbessern, um längere Gehstrecken zu erreichen.

Wer kann und sollte mitmachen?

Gefäßsport wird auf Grund der Krankengeschichte vom Arzt verordnet, z.B. nach Gefäßoperation, Gefäßerweiterungen durch Ballonkatether oder als vorbeugende Trainingsbehandlung. Darüber hinaus kann jeder mitmachen, der entsprechende Symptome verspürt. Eine vorherige ärztliche Diagnose ist aber notwendig.

Wie läuft das ab?

Gefäßsport besteht aus gymnastischen Übungen, die im Allgemeinen im Stehen oder Gehen durchgeführt werden. Die Teilnehmer erhalten Anleitungen zum systematischen Gehtraining. Die Trainingsstunden werden von ausgebildeten und zertifizierten Übungsleiterinnen nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Gefäßsport durchgeführt.

Wann und wo?

Jeden Mittwoch in der Turnhalle des Carl-Miele-Berufskollegs von 18.00 bis 19.15 Uhr. Während der Schulferien finden keine Übungsstunden statt.

Wie kann ich mich anmelden?

Auskunft erhalten Sie bei der Organisationsleitung Gerhard Breitenbach, Tel. 05241-2116572 oder beim Sekretariat der Klinik für Gefäßchirurgie im Klinikum Gütersloh, Reckenberger Str., Tel 05241-8324202.

Zur ersten Übungsstunde sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Verordnung des Arztes mit Genehmigungsvermerk der Krankenkasse
    (entfällt bei Privat-Versicherten)
  • Krankenkassen-Karte
  • Unterlagen über medizinische Daten, Leistungsstatus, Medikamente
  • Turnschuhe
  • Trainingsanzug

Wie lange und wie oft?

Die Verordnung der Krankenkasse für Rehabilitationssport in Gefäßsportgruppen umfasst 50 Übungseinheiten innerhalb 18 Monaten. Folgeverordnungen werden von den Kassen je nach Krankheitsbild im Allgemeinen genehmigt.

Falls nach Ablauf der Verordnung von der Krankenversicherung keine weitere Verordnung genehmigt werden sollte, kann man weiter am Gefäßsport teilnehmen, wenn man entweder die Kosten je Übungsstunde selber übernimmt ( 5,- €) oder Mitglied im Verein wird ( 20,- € je Quartal durch Lastschriftabbuchung)

Welche Kosten entstehen?

Mit einer gültigen Verordnung ist die Teilnahme am Gefäßsport für den Patienten kostenfrei.

Der Verein rechnet direkt mit den Kostenträgern (Krankenkassen) ab. Nach dem Ablauf der Verordnung ist eine Teilnahme nur noch für Vereinsmitglieder möglich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2O,-€ je Quartal und wird im Lastschriftverfahren abgebucht. Privat-Versicherte erhalten am Ende des Jahres eine Rechnung über 5,- Euro je teilgenommene Übungsstunde, die dem jeweiligen Versicherer zur Erstattung vorgelegt werden kann.